Anfallende Gebühren


CRDO Monterrei Anfallende Gebühren

 
 

Wie in der Abänderung des Reglamento der D.O. Monterrei und seines Consejo Regulador vom 31/07/2009- DOG Nº149.

Weinbergbesitzer

Aufnahmegebühr

  • Wird bei der Eintragung im Register der D.O. fällig: 60€/eingetragenes Hektar

(Dieser Wert entspricht einem Prozentsatz der Produktion den man durch eine Multiplikation erhält. Im Plenum 89 vom 02/08/2002 fetgesetzt.)

Gebühr für die Tätigkeit in der D.O.

  • Jahresgebühr von der im Register der D.O. eingetragenen Fläche abhängig: 60€/eingetragenes Hektar

(Dieser Wert entspricht einem Prozentsatz der Produktion den man durch eine Multiplikation erhält. Im Plenum 89 vom 02/08/2002 fetgesetzt.)

Weinkellereibezitzer

Weinlesekontrollgebühr

  • Jahresgebühr die vom Gewicht in Kg der von der Weinkellerei empfangenen Weintrauben abhängig ist: 0,006€/Kg

(Dieser Wert entspricht einem Prozentsatz vom Mittelwert des Traubenpreises. Im Plenum 89 vom 02/08/2002 fetgesetzt.)

Qualifizierungsgebühr

  • Diese Gebühr wird auf das unter dem Schutz der D.O. stehendes Produkt erhoben. Sie wird von den Weinkellereien entrichtet dessen Wein durch die D.O. vermarktet wird: 0,06€/Liter

(Dieser Wert entspricht einem Prozentsatz vom Mittelwert des Weinpreises. Im Plenum 89 vom 02/08/2002 fetgesetzt.)

Gebühr für die Ausstellung der Kontrolletiketten

  • Diese Gebühr wird pro Etiketteinheit von den Weinkellereien entrichtet: 0,02€.

(Dieser Wert entspricht dem doppelten Wert sowohl der Produktion wie auch dem Vertrieb der Kontrolletiketten. Im Plenum 89 vom 02/08/2002 fetgesetzt.)

Entdecke eine Landschaft die von den Farben des Weines umgeben ist. Die Geschichte und

Gastronomie eines Gebiets die dich mit ihren Weinkellern und –erzeugern überraschen wird. Die "Weinstraβe".
parallax background